Ab ins THW!
Bist Du neugierig geworden auf das THW?
Was Du Organisatorisches noch wissen solltest
Welche Voraussetzungen muss ich als Einsatzkraft erfüllen?
Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW als Einsatzkraft eingesetzt werden kann.
Folgende Voraussetzungen solltest Du erfüllen:
- Du bist mindestens 18 Jahre alt (mind. 10 Jahre für eine Aufnahme in die THW-Jugend).
- Du bist körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
- Dein ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit).
- Du bist für den Dienst im THW verfügbar.
- Du bist nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
- Du bekennst Dich zum demokratischen Rechtsstaat.
- Du bist nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
- Du bist nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Solltest Du Kind oder Jugendlicher zwischen zehn und 18 Jahren sein ist dies auch kein Problem. Innerhalb der Jugendgruppe werden Kinder und Jugendliche spielerisch an die Tätigkeiten des THW herangeführt. Für physisch eingeschränkte, ältere Mitbürger können wir individuell schauen, ob ein Engagement außerhalb des Einsatzes möglich ist.
Was muss ich tun, um mich im THW zu engagieren?
Bei einem Besuch bei uns können wir noch einmal gezielt auf Deine Fragen eingehen. Dort erhältst Du dann auch die Unterlagen, die Du für eine Anmeldung benötigst.
Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?
Mit Ausfüllen des Aufnahmenantrags wirst Du auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Du unterschreibst ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichtest Du Dich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen. Im Ortsverband Essen gibt es eine Probezeit von sechs Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angaben von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.
Beruf und Ehrenamt - ist das vereinbar?
Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.
Das liebe Geld:
Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbstständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.
Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:
Das THW ist auf die Arbeitgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.
Wie bin ich im THW-Dienst versichert?
Während des Diensts im THW - vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung - bist Du gemäß §2 des siebten Buchs des Sozialgesetzbuchs gegen Unfälle versichert.
Welche Pflichten habe ich als THW-Kraft?
Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz - die Gewissheit das Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Meine Pflichten als THW-Einsatzkraft:
- regelmäßig an Einsätzen, angeordneten Übungen, Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen
- regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen
- Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
- dienstlichen Weisungen nachkommen
- die Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung befolgen
- die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecken verwenden
- sich in die Gemeinschaft der Helfer einfügen und kameradschaftlich verhalten
- das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen
- jede Veränderung in Deinen persönlichen Verhältnissen unverzüglich dem THW melden (dazu gehören bspw. Änderungen von Anschrift und Familienstand, Arbeitgeberwechsel usw.)
Verstöße gegen diese Pflichten müssen vom THW ernst genommen werden, da sonst die Einsatzbereitschaft nicht sichergestellt werden kann. Bei Verstößen gegen die Pflichten, wie z.B. Fernbleiben vom Dienst ohne rechtzeitige und anerkannte Begründung, unpünktliche Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen, kann der THW-Ortsbeauftragte Ermahnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall können Pflichtverstöße die Entlassung aus dem THW zur Folge haben.
Wie sieht es mit Urlaub aus?
In der Theorie steht Dir pro Kalenderjahr sechs Wochen Erholungsurlaub zur Verfügung. Der Urlaub ist jedoch nicht auf das Folgejahr übertragbar. Der Erholungsurlaub soll in höchstens zwei Abschnitten im Jahr genommen werden und spätestens zwei Wochen vor Urlaubsbeginn schriftlich beim Ortsbeauftragten eingereicht werden.
Bei wichtigen persönlichen und beruflichen Gründen gibt es Dienstbefreiungen und Sonderurlaube, die beim Ortsbeauftragten beantragt werden können.
In der Praxis gestaltet sich dies in unserm Ortsverband allerdings weitaus flexibler und weniger formal. Wichtig ist jedoch, dass ein rechtzeitiger Informationsaustausch über geplante Urlaube mit dem Vorgesetzten herrscht.
Wie kann ich mich im THW engagieren, wenn ich nicht Einsatzkraft werden will?
Im THW gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Vom Stab über die Verwaltungskraft bis hin zum Koch werden im Ortsverband immer wieder Menschen gesucht, die das THW unterstützen. Frag einfach bei uns nach, wie Du Dich mit Deinen Interessen und Fähigkeiten einbringen kannst.